Im Rahmen einer ersten Beurteilung der Zähne, Kiefer, Gesichtsaufbau und Gebissfunktion und der dazugehörigen Beratung wird festgestellt, ob eine Behandlung bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse beantragt werden kann. Abgesehen vom Ausmaß der Fehlstellungen ist auch das Patientenalter ausschlaggebend, Für gesetzlich Versicherte sind die Richtlinien im KIG geregelt und die Einstufung muss hiernach erfolgen. Für privat Versicherte sind die Höhe der Bezuschussung einer Behandlung abhängig vom vereinbarten Versicherungstarif. Für beihilfepflichtige Patienten gilt i.d.R. ebenfalls eine Altersbegrenzung von 18 Jahren (Start der Behandlung vor dem 18. Geburtstag).